Therapie

Zur Zeit übernehmen wir (noch) keine Therapiekosten. Wir sind am sondieren, in welcher Form das Sinn macht. Wir weisen hier somit zunächst auf Angebote Dritter hin, und freuen uns über Erfahrungsberichte und Gespräche zu dem Thema. Über weitere Hinweise sind wir dankbar.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.

Kassenwatch - Hilfe in der Kostenerstattung

Selbstbegegnungen

Der Verein zur Förderung einer gesunden Autonomieentwicklung von Menschen übernimmt die Kosten für mehrere “Selbstbegegnungen”, einem aus dem Prinzip der “Aufstellungen” hervorgegangenen Format der Traumakonfrontation. Für einen Kostenübernahmeantrag wendet man sich direkt an die gewählte Therapeut*in (siehe Empfehlungsliste von Dr. Ruppert).

Stiftung Kinderwürde

Die Stiftung Kinderwürde übernimmt Therapiekosten und weitere damit verbundene Ausgaben für in der Kindheit Traumatisierte.

Fonds Sexueller Missbrauch

“Das Ergänzende Hilfesystem mit dem Fonds Sexueller Missbrauch hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.”

Traumahilfezentrum München

Das Traumahilfezentrum München bietet neben verschiedenen kostenfreien Beratungen ein Psychozialprogramm für Männer die unter den Folgen häuslicher und/oder sexualisierter Gewalterfahrungen leiden.